| Tierfriedhof
Obwohl
wir unsere Hauptaufgabe in der Betreuung der lebenden Tiere sehen, haben
wir auch Verständnis dafür, wenn Tierfreunde ihren jahrelangen
treuen Begleiter auf unserem Tierfriedhof begraben lassen. In unserem
Land werden jedes Jahr ca. 2 Millionen Kleintiere gekauft. Entsprechend
hoch ist auch die Sterberate der kleinen Freunde. Der größte
Teil der Tiere wird über eine Tierverwertungsanlage nicht sehr pietätvoll
entsorgt.
Viele der trauernden Tierbesitzer sind Kinder und Senioren die starke
Bindungen an ihre kleinen Freunde haben und von dem kleinen Weggesellen
einen pietätvollen Abschied nehmen möchten.
Mit unserem Tierfriedhof möchten wir Ihnen im Moment des Abschiedes
und der Trauer helfen.
Testamente
Über das Leben hinaus helfen Sie den Tieren,
wenn Sie als allein stehende Tierfreunde oder Ehepaare ohne Kinder, den
Tierschutzverein zu Ihrem Erben einsetzen.
Verwahren Sie Ihren letzten Willen nur an sicherer Stelle, z.B. durch
Hinterlegen beim Amtsgericht. Auf Wunsch stehen Ihnen unsere Juristen
gern zur Beratung zur Verfügung. Diskretion ist für uns eine
Selbstverständlichkeit.
Denken Sie daran, die Tiere sind unsere besten Erben.
Testamentvorlagen
Warum einTierfriedhof?
Für viele Tierhalter ist alleine der Gedanke, dass das Tier, das
jahrelang Begleiter, Lebensgefährte und Seelentröster war und
stets einen Platz im Herzen behalten wird, als "Sondermüll"
entsorgt werden muss, unerträglich. Vor allem trifft dies diejenigen
Tierhalter, die über keinen Garten für die Beerdigung ihres
Tieres verfügen oder wegen der gesetzlichen Bestimmungen ihr verstorbenes
Haustier nicht auf dem eigenen Grundstück bestatten dürfen.
Mit der Errichtung des Tierfriedhofes schließt sich diese Lücke.
Information zur Tierbestattung
Es kann zwischen einem Reihengrab und einem Grab auf dem anonymen Gräberfeld
gewählt werden. Das Reihengrab kann selbst bepflanzt und gepflegt
werden. Auf besonderen Wunsch wird eine gärtnerische Pflege angeboten.
Die Bestattung auf dem anonymen Gräberfeld geschieht unter einer
Grasdecke. Hier können keine Ausschmückungen vorgenommen werden.
Es besteht aber die Möglichkeit, an einem Gedenkstein Blumen niederzulegen.
Als Bestattungsbehältnis empfehlen wir eine Decke, Laken, Karton
oder einen Pappsarg.
Das Tier soll nach vorheriger Vereinbarung zur Bestattung gebracht werden.
Eine Abholung ist nur in Ausnahmefällen und gegen eine entsprechende
Gebühr möglich.
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Friedhofsordnung
Der Celler Tierfriedhof ist eine Einrichtung des Tierschutz Celle Stadt
und Land e.V.. Er wird von Ihm unterhalten und verwaltet. Hunde,
Katzen und kleine Haustiere, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen
sowie Vögel, können auf dem Friedhof begraben werden.
Eine Erlaubnis zur Benutzung wird grundsätzlich jeder Person ab 18
Jahren auf Antrag erteilt. Die Pacht und anfallende Gebühren sind
im voraus zu entrichten.
Das Betreten der Rasenflächen und Grabstellen ist nicht gestattet.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Der Besuch des Tierfriedhofes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstähle,
Beschädigungen der Grabstelle durch Dritte oder höhere Gewalt
kann der Tierschutz Celle Stadt und Land e.V. keine Haftung übernehmen.
Pachtzeit
Die Pachtdauer für eine Grabstelle beträgt drei Jahre. Eine
Verlängerung der Pachtzeit um mindestens jeweils 2 Jahre ist möglich
und muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich
oder direkt in der Geschäftsstelle des Tierschutz Celle Stadt und
Land e.V. beantragt werden. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher
Anspruch auf die Grabstelle und die noch auf ihr befindlichen Gegenstände.
Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.
Grabstelle
Die zugewiesene Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet,
die nicht verändert werden darf. Pflanzen aller Art dürfen auf
der Grabstelle nicht höher als 30 cm sein. Das Anpflanzen von Sträuchern
und Bäumen ist nicht gestattet. Es sollen nur schlichte Grabtafeln
(liegend), Findlinge oder Ähnliches verwendet werden.
Instandhaltung
Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle ist der Pächter
verantwortlich. Gartengeräte und andere Werkzeuge können nicht
zur Verfügung gestellt werden.
Zum Wässern der Pflanzen ist eine Wasserstelle eingerichtet worden. |